Aufgrund der aktuellen bayrischen Corona-Regeln gilt für
Besucher*innen des AAU e.V. bis auf Weiteres:

 

Termin ausmachen

Besucher*innen werden gebeten, die Räumlichkeiten des AAU e.V. nur
zu betreten, wenn sie vorher per E-Mail oder Telefon einen Termin
ausgemacht haben.

 

FFP2 -Maske tragen

In den Räumlichkeiten des AAU e.V. gilt FFP2-Maskenpflicht

 

3G-Nachweis vorzeigen

Der Zutritt zum AAU e.V. ist nur mit einem schriftlichen oder
elektronischen 3G -Nachweis (geimpft, genesen, getestet) gestattet.
Ein negatives Testergebnis kann mit einem PCR-Test (nicht älter als 48
Stunden) oder einem PoC Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24
Stunden) nachgewiesen werden. Antigen-Schnelltests zur
Eigenanwendung („Selbsttests“) werden nicht akzeptiert und können
auch nicht vor Ort unter Beaufsichtigung durchgeführt werden.

 

Außnahme: In wenigen Projekten kann ein 2G-Nachweis (geimpft,
genesen) notwendig sein. Das werden wir Ihnen in diesem Fall bei der
Terminvergabe mitteilen.